Zum „Kaskadenverweis“ weist das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 27.01.2021 darauf hin, dass das Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) in Bezug auf grundpfandrechtlich besicherte Immobiliardarlehensverträge nicht einschlägig ist
Im Nachgang zur Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.10.2020, XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19 zeigt das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 27.01.2020 seine Absicht an, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.08.2020, 330 O 14/19, zurückzuweisen ...