Im ersten Teil unserer kurzen Einführung zu Unternehmensgründungen in Vietnam konzentrieren wir uns auf Fragen bei der Gründung von Handels- und Dienstleistungsgesellschaften.

In diesem Newsletter geben wir eine Übersicht über das Regime der Produkthaftung in Vietnam, ein Thema, mit dem sich europäische Exporteure vertraut machen sollten, insbesondere, wenn ihre Produkte an Verbraucher verkauft werden, wie z.B. Lebensmittel, Kosmetika oder Arzneimittel.

Deutsche Zivilurteile sind im Ausland häufig nicht vollstreckbar. Eine Gerichtsstandsvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen führt daher häufig in eine ausweglose Sackgasse.

Unser Partner Dr. Mark-Alexander Huth wird am 24.03.2022 um 14 Uhr im Rahmen der 59. Ausgabe des China Info Forums zu praktischen Problemen bei der Kontoeröffnung und -nutzung durch chinesisch investierte Gesellschaften referieren.

SNB unterstützt auch in diesem Jahr das Studierenden-Team der Universität Hamburg beim 29. Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot, Wien. Nachdem die Schriftsätze eingereicht wurden, wünschen wir dem Team nun viel Erfolg bei den Ausscheidungen in den mündlichen Verhandlungen.

Vor dem Hintergrund des komplexen Regelungsumfelds in Vietnam ist unser Compliance Check als Hilfsmittel für eine Bestandsaufnahme gedacht, bei der in sieben grundlegenden Bereichen der rechtliche Risikostatus einer lokalen Gesellschaft geprüft werden kann. Hierzu gehören auch Themen wie Lieferkettenrisiken, Korruptionsbekämpfung und Versicherung.

Eine von SNB vertretene Netzbetreiberin hat sich erfolgreich vor dem Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg gegen die Schadensersatzklage einer Betreiberin einer Biogasaufbereitungsanlage verteidigt. Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass Netzbetreiber bei einer Unterschreitung der in § 33 Absatz 2 Satz 1 GasNZV geregelten Verfügbarkeit des Netzanschlusses von mindestens 96% gegenüber Betreibern einer Biogasaufbereitungsanlage nicht verschuldensunabhängig haften. Auch eine verschuldensabhängige Haftung hat das Gericht ...

Ein in den Vorinstanzen von SNB vertretener Netzbetreiber hat einen wichtigen Sieg vor dem BGH errungen. Der BGH hat in dem nun mit den vollständigen Entscheidungsgründen vorliegenden Urteil vom 12.10.2021 (EnZR 43/20) festgestellt, dass die von der beklagten Stadt mit ihren Stadtwerken abgeschlossenen Strom- und Gas-Konzessionsverträge unwirksam sind und den mitverklagten Stadtwerken folglich kein Anspruch auf Übertragung des örtlichen Strom- und Gasnetzes zusteht. Die dem Abschluss der Verträge vorausgegangenen Auswahlverfahren ...

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