Intellectual-property
Unter dem „Grünen Bereich“ GEWERBLICHER RECHTSSCHUTZ werden üblicherweise verschiedene Rechtsgebiete zusammengefasst, von denen unsere Expertise sich insbesondere auf das Wettbewerbsrecht, das Markenrecht und das Urheberrecht bezieht. Urheberrecht steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem IT-Recht, betrifft neben Software aber zahlreiche andere Werkarten – wobei der Dreh- und Angelpunkt oft in einer möglichst sicheren Einräumung von Nutzungsrechten liegt.
Beratung
In unserer wettbewerbsrechtlichen Beratung geht es zumeist um die Verteidigung von Werbemaßnahmen, bei denen unsere Mandanten gelegentlich „hoch am Wind segeln“.
Praxisbeispiele
Beispiele aus unserer IP-Praxis sind:
- Lizenzverträge, insbes. in Bezug auf Marken und urheberrechtsschutzfähige Werke
- Verträge zum Erwerb von Rechten
- Markenanmeldungen und weitere auf Marken bezogene Maßnahmen, einschl. Betreuung in Streitfällen und Gestaltung
- Abgrenzungsvereinbarungen
- Beratung zum rechtssicheren Umgang mit IP-Rechten im Unternehmen, bspw. Mitarbeit an IP-Strategien und entsprechenden Handouts
- Vorabprüfung geplanter Werbemaßnahmen
- Gerichtliche Vertretung in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten, einschl. einstweiliger Verfügungsverfahren