Anmerkung zum BGH-Urteil „Gasnetz Berlin“

Der Kartellsenat des BGH hat das Land Berlin mit Urteil vom 09.03.2021 (KZR 55/19) zur Vergabe der Konzession für das Gasnetz an den Altkonzessionär verurteilt. Das Urteil ist wegweisend, weil es sich erstmals mit den Folgen festgestellter Verfahrensmängel befasst. Es wird von unserem Partner Dr. Olaf Schulz-Gardyan in der neuesten N&R (6/2021) kommentiert. Die Urteilsanmerkung finden Sie hier.

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