Insolvenzrecht

Wir verfügen über eine hohe Expertise und langjährige Erfahrung im Bereich des Insolvenzrechtes. Hier unterstützen wir Gläubiger bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen sowie bei Durchsetzung von Absonderung- und Aussonderungsrechten. Zugleich unterstützen wir Insolvenzverwalter bei der Verfolgung von jedweden Ansprüchen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens, insbesondere im Rahmen der Insolvenzanfechtung.

Zudem helfen wir Unternehmen, Selbstständigen wie Privatpersonen bei der Beantragung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Für Unternehmen und Selbstständige bieten wir eine Beratung an, falls sich ihr Gewerbe in einer finanziellen Schieflage befindet. Häufig gilt es für Geschäftsführer und Gesellschafter eine Haftung in der Insolvenz zu vermeiden. Hierfür ist eine rechtzeitige Analyse mit einer rechtlichen Beratung erforderlich, die wir gerne für Sie übernehmen.

Insolvenzrecht für Gläubiger

Wir werden von einer Vielzahl von institutionellen Gläubigern, wie Banken und Versicherungen, sowie von Unternehmen beauftragt, sie bei der Abwehr von Anfechtungsansprüchen zu unterstützen. Hierbei ist es von großem Nutzen, auch für Insolvenzverwalter tätig zu sein und daher beide Seiten eines solchen Rechtsstreites gut zu kennen. Wie die Erfahrung zeigt, lohnt es sich bereits bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe durch den Insolvenzverwalter diesem Ansinnen entschieden entgegenzutreten.

Für Gläubiger übernehmen wir das Anmelden von Forderungen zur Insolvenztabelle sowie die Feststellung zur Tabelle für den Fall, dass der Insolvenzverwalter der Anmeldung widerspricht.

Häufig gibt es Schwierigkeiten mit dem Insolvenzverwalter bei der Verwertung von Absonderungsrechten und der Herausgabe von Gegenständen, an denen zugunsten des Gläubigers ein Aussonderungsrecht besteht. Bei der Absonderung wird vom Insolvenzverwalter immer wieder der gesetzliche Nutzungsersatz nicht berücksichtigt. In all diesen Fällen unterstützen wir Gläubiger bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Typischerweise sind Lieferanten in der Insolvenz betroffen. Dies beginnt bereits im vorläufigen Insolvenzverfahren, wo es um die Fragen der Fortsetzung der Lieferung und deren Bezahlung geht. Durch die jüngere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sind Lieferanten mittlerweile besser gegen etwaige Anfechtungsansprüche gewappnet.

Insolvenzrecht für Insolvenzverwalter

Für Insolvenzverwalter bieten wir die Prozessführung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens an. Hierbei geht es vorrangig um Anfechtungsansprüche. Daneben setzen wir die typischen Ansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter durch. Zur Durchsetzung der Ansprüche gehört für uns auch die Ermittlung des zugrunde liegenden Sachverhaltes aus den Unterlagen des Insolvenzschuldners.

Zudem helfen wir Insolvenzverwaltern bei der Verteidigung gegen Haftungsansprüche gemäß § 60 InsO.

Insolvenzantrag

Die Stellung des Insolvenzantrages bietet mittlerweile viele Möglichkeiten, um ein Unternehmen zu sanieren und fortzuführen. In der Eigenverwaltung kann dies auch ohne echten Insolvenzverwalter erfolgen.

Sollte ein Insolvenzantrag erforderlich sein, ist es entscheidend, dass dieser rechtzeitig gestellt wird. Bei einer bereits eingetretenen Zahlungsunfähigkeit muss der Antrag unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen gestellt werden. Bei einer Überschuldung kann dies innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Kommt der Antrag zu spät, drohen für Geschäftsführer erhebliche Haftungsrisiken und auch strafrechtliche Konsequenzen.

Auch sollten alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.

Wir übernehmen für Sie gern die erforderliche Prüfung.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken rechtzeitig zu vermeiden!

Insolvenzrecht für Unternehmen und Selbstständige

In einer unternehmerischen Krise können wir Sie bei einer gesellschaftsrechtlichen sowie bei einer arbeitsrechtlichen Restrukturierung beraten. Letzteres betrifft insbesondere betriebsbedingte Kündigungen und Kündigungsschutzklagen, aber auch das Verhandeln und Erstellen von Abwicklungs-und Aufhebungsverträgen.

Für Geschäftsführer und Gesellschafter bieten wir eine Beratung zur Vermeidung von Haftungsrisiken an. Sollte es im Rahmen eines Insolvenzverfahrens Klagen des Insolvenzverwalters gegen Geschäftsführer oder Gesellschafter geben, verteidigen wir Sie gerne gegen solche Ansprüche.

Ferner unterstützen wir Unternehmen, die in eine finanzielle Schieflage geraten sind, bei der Prüfung, ob ein Insolvenzantrag bereits erforderlich ist und stellen gegebenenfalls den Antrag.

Auch Privatpersonen können sich an uns wenden, falls Sie Hilfe bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens benötigen.

Team

NILS BRÄUNINGER, LL.M. (Kapstadt)

Hamburg

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

THOMAS SCHIKORRA

Hamburg

Rechtsanwalt, Partner

DR. MARK-ALEXANDER HUTH

Hamburg

Rechtsanwalt, Partner

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

BASTIAN SIEMSGLÜSS, LL.M. (London)

Hamburg

Rechtsanwalt, Senior Associate

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

JOHANNES THIES

Hamburg

Rechtsanwalt, Senior Associate

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