Urteil des BGH zur materiellen Präklusion nach § 47 Abs. 5 EnWG („Gasnetz Salem“)
Unser Partner Dr. Olaf Schulz-Gardyan und unsere Kollegin Julia Blatt-von Raczeck haben sich in der neuesten Ausgabe der RdE kritisch mit dem Urteil des BGH vom 13.01.2026 in der Sache „Gasnetz Salem“ auseinandergesetzt (RdE 2026, 355, 360 ff.). Nach Auffassung des BGH begründet § 47 Abs. 5 EnWG eine materielle Präklusion der in einem solchen „besonderen Eilverfahren“ ohne Erfolg geltend gemachten Rügen.
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