Überraschungsentscheidung des XI. Zivilsenates: Gründungsgesellschafter haften im Anwendungsbereich der spezialgesetzlichen Prospekthaftung nicht für vorvertragliche Pflichtverletzungen
Der Bundesgerichtshof hat sich mit Beschluss vom 19.01.2021 (XI ZB 35/18) im Rahmen eines Musterklageverfahrens von der bisherigen Rechtsprechung des II. Zivilsenates des Bundesgerichtshofes abgegrenzt und eine Haftung von Gründungsgesellschaftern unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gemäß § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB ausgeschlossen, ...
SNB berät Boehringer Ingelheim bei der Übernahme der Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH
Mit der am 15.03.2021 vollzogenen Transaktion hat Boehringer Ingelheim das virologische Kompetenzzentrum Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH in Ochsenhausen übernommen. Mit der am 15.03.2021 vollzogenen Transaktion hat Boehringer Ingelheim das virologische Kompetenzzentrum Labor Dr. Merk & Kollegen GmbH in Ochsenhausen übernommen. Das 1971 gegründete Familienunternehmen befindet sich in unmittelbar Nähe zum größten Forschungs- und Entwicklungsstandort von Boehringer Ingelheim in Biberach und hat in den vergangenen Jahren eine Produktionsstätte für GMP-Viren aufgebaut. Mit der Akquisition stärkt Boehringer Ingelheim seine Forschung & Entwicklung sowie seine klinischen Produktionskapazitäten für ATMP (Arzneimittel für neuartige Therapien) im Bereich Immunonkologie ...
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Dr. Schulz-Gardyan veröffentlicht Aufsatz zur Vergabe von Wegenutzungsrechten nach der Entscheidung des Kammergerichts im Berliner Stromkonzessionsstreit (N&R 2021, 29)
Das Kammergericht hat durch Urteil vom 24.09.2020 (2 U 93/19 EnWG) eine gegen die Vergabe der Konzession für das Berliner Stromnetz an die städtische „Berlin Energie“ gerichtete einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 07.11.2019 (16 O 259/19 Kart) bestätigt ...
Zum „Kaskadenverweis“ weist das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 27.01.2021 darauf hin, dass das Urteil des EuGH vom 26.03.2020 (C-66/19) in Bezug auf grundpfandrechtlich besicherte Immobiliardarlehensverträge nicht einschlägig ist
Im Nachgang zur Rechtsprechungsänderung des Bundesgerichtshofs in den Beschlüssen vom 27.10.2020, XI ZR 525/19 und XI ZR 498/19 zeigt das Hanseatische Oberlandesgericht mit Beschluss vom 27.01.2020 seine Absicht an, die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21.08.2020, 330 O 14/19, zurückzuweisen ...