Energie und Infrastruktur

Der Energiesektor ist ebenso wie die übrigen Infrastrukturen von besonderer Bedeutung für das Funktionieren einer modernen Industriegesellschaft. Eine stabile Versorgung mit Strom und Gas, Wasser und Fernwärme, moderne Kommunikationssysteme, gut ausgebaute Straßen, Schienen und Häfen sind Voraussetzung für unseren Wohlstand. Die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sind einem ständigen Wandel unterworfen. Dabei sind widerstreitende Interessen immer wieder neu in Einklang zu bringen. Dies stellt die in diesem Bereich tätigen Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen. Bei der Lösung dieser Herausforderungen stehen wir unseren Mandantin zur Seite. Wir verknüpfen dabei unsere energierechtlichen Kompetenzen mit unseren Kompetenzen im IT-Recht, im Datenschutz und in der Vertragsgestaltung sowie dem Vergaberecht. Unsere Mandaten profitieren außerdem von unserer durch langjährige Tätigkeit erworbenen Branchenkenntnis.

ENERGIENETZE

Wir beraten und vertreten Betreiber von Strom- und Gasnetzen in allen energiewirtschaftsrechtlichen Fragen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Entflechtung, der Regulierung, der Wegenutzung einschließlich des Konzessionswettbewerbs und des Rechts der Erneuerbaren Energie und der Kraft-Wärme-Kopplung. In all diesen Bereichen treten auch immer stärker Fragen zur Digitalisierung der Energiewende in den Vordergrund. Das Gleiche gilt für die Integration von Wasserstoff in das Energieversorgungssystem und die Entwicklung neuer Geschäftsbereiche. Auch hier beraten wir unsere Mandaten umfassend und unter Berücksichtigung des Ziels einer immer weitergehenden Sektorenkopplung.

ENERGIELIEFERUNGEN

Im liberalisierten Energiemarkt ist der Vertrieb von Strom und Gas vom Betrieb der Netze unabhängig. Im Bereich der Energielieferung umfasst unsere Tätigkeit die Gestaltung von Lieferverträgen ebenso wie die Vertretung der Interessen unserer Mandanten bei Streitigkeiten aus solchen Verträgen auf allen Handelsebenen. Daneben führen wettbewerbsrechtliche Verfahren.

E-MOBILITY/INNOVATIONEN

Neue Mobilitätskonzepte wie die Elektromobilität sind durch eine Vielzahl von Marktakteuren geprägt, die in unterschiedlichen Rollen miteinander agieren. Der Abschluss und die Durchführung von Verträgen sowie die Übermittlung relevanter Informationen wird durch Plattformen unterstützt. Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung im IT-Recht beraten wir Marktakteure der E-Mobility insbesondere bei der Vertragsgestaltung und sonstigen Rechtsfragen rund um solche Datendrehscheiben. Durch das Zusammenwirken unserer energiewirtschaftsrechtlichen mit der IT- und Vertragsgestaltungs-Expertise klären wir dabei auch Vorfragen zur Zulässigkeit bestimmter Geschäftsmodelle mit sog. nicht-regulierten Drittgeschäft von Energieversorgungsunternehmen. Gleiches gilt für weitere innovative Geschäftsfelder der Energiewirtschaft wie bspw. Wasserstoffbasierte Mobilitätskonzepte oder die Datenerfassung, -übermittlung und -verarbeitung über Sensoren, LoRaWAN-Funknetze und IoT-Plattformen.

WÄRMEVERSORGUNG/WASSER

Auf dem Gebiet der Wärmeversorgung unterstützen wir Wärmeversorgungsunternehmen und Kommunen bei der Entwicklung und Realisierung von Versorgungskonzepten sowie bei dem Betrieb von Wärmeversorgungsanlagen. Dies betrifft insbesondere die Vergabe von Wärmekonzessionen, die Gestaltung der Lieferverträge einschließlich der Preisanpassung und die Durchsetzung von Ansprüchen aus Wärmelieferungen. Vergleichbare Fragen stellen sich bei der Wasserversorgung.

TELEKOMMUNIKATION

Ebenso wie in der Energieversorgung hat sich auch in der Telekommunikation der Rechtsrahmen durch die Liberalisierung der Märkte grundlegend verändert. Zu unserem Beratungsangebot zählen hier insbesondere das Vergaberecht, das TKG, der Datenschutz sowie das Wettbewerbsrecht und die Geltendmachung vertraglicher Ansprüche.

ANLAGENBAU

Die Planung und Errichtung von Energieanlagen wirft neben werkvertraglichen und somit zivilrechtlichen Aspekten viele speziell energiewirtschaftsrechtliche Fragen auf. Über eine entsprechende Teamzusammensetzung aus ausgewiesenen Energierechtsexperten und erfahrenen Kautelarjuristen können wir unsere Mandanten umfassend bei der Gestaltung und Verhandlung entsprechender Verträge beraten – sowohl im Verhältnis zu Auftraggebern als auch im Verhältnis zu General- und Subunternehmen. Abgerundet wird unser Portfolio in diesem Bereich durch unser vergaberechtliches Know-how.

ZUSAMMENARBEIT

Für die umfassende Betreuung unserer Mandaten arbeiten wir regelmäßig mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus unseren anderen Spezialbereichen zusammen. Das gilt insbesondere für das Gesellschaftsrecht, das Arbeitsrecht und das Insolvenzrecht.. Außerdem begleiten wir unsere Mandanten gerne in der Projektfinanzierung.  

Team

DR. OLAF SCHULZ-GARDYAN, LL.M. (Cambridge)

Hamburg

Rechtsanwalt, Partner

CORINNA RINDFLEISCH

Hamburg

Rechtsanwältin, Of Counsel

MARTIN STANGL

Hamburg

Rechtsanwalt, Partner

ANDREAS BREMER

Hamburg

Rechtsanwalt, Counsel

JANA PETERS, LL.M. (Kapstadt)

Hamburg

Rechtsanwältin, Associate

PROF. DR. RALF IMHOF

Hamburg

Of Counsel

BASTIAN GRÄTZ

Hamburg

Rechtsanwalt, Senior Associate

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