Informationstechnologie und Datenschutz

IM ZEITALTER DER DIGITALISIERUNG: INFORMATIONSTECHNOLOGIE hat schon lange nichts mehr mit „New Economy“ zu tun. Die Informationstechnologie und damit verbundene Fragen der Informationssicherheit und des DATENSCHUTZES gehören heutzutage zu den grundlegenden Fragen, mit denen sich jedes Unternehmen befassen muss. Wir beraten überwiegend Anbieter – aber auch Anwender – von Informationstechnologie bei der Erstellung und Verhandlung von Verträgen und begleiten komplexe IT-Projekte – im Notfall auch deren Abwicklung nach Störungen im Projekt. Dabei unterliegt das IT-Recht und insbesondere die Vertragsgestaltung einem ständigen Wandel, bspw. dem flächendeckenden Übergang vom Softwarekauf mit -pflege hin zu Cloudlösungen und Software as a Service. Es ist unser Anspruch, dabei auch ein Grundverständnis für die technischen und organisatorischen Grundlagen der Informationstechnologie mitzubringen.

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist für nahezu jedes Unternehmen relevant, insbesondere im Hinblick auf Kunden- und Arbeitnehmerdaten. Im Zuge des Inkrafttretens der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung hat es in jedem Unternehmen entsprechenden Anpassungsbedarf gegeben. Dabei ist der Datenschutz jedoch auch nicht isoliert zu betrachten, sondern steht im Zusammenhang mit der Informations- und Systemsicherheit im Unternehmen.

In unserer täglichen Praxis befassen wir uns mit:

IT-Projekte

Bis zu 70% aller IT-Projekte scheitern. Auftragnehmer möchten ihren Leistungsumfang begrenzen. Auftraggeber erwarten Rundum-Sorglos-Pakete. Verschiedene an einem Projekt beteiligte Dienstleister werden nicht ausreichend gesteuert. Auch wenn diese und zahlreiche weitere Stolperfallen in erster Linie durch ein gutes Projektmanagement abgefedert werden können, sind die Grundsteine für erfolgreiche IT-Projekte auch über eine projektspezifisch zugeschnittene rechtliche Beratung und Vertragsgestaltung zu legen. Wie viele unserer Mandanten auf Auftragnehmer- und Auftraggeberseite haben auch wir als Anwälte verstanden, dass Digitalisierung nicht gleichzusetzen ist mit digitaler Transformation. Wir begleiten die Projekte unserer Mandanten mit einem kritischen Blick auf etwaige Risiken und haben dabei stets die fachlichen und kaufmännischen Ziele unserer Mandanten im Blick.

IT-Verträge

Das Schubladendenken der BGB-Vertragstypen ist nicht auf IT-spezifische Gestaltungen zugeschnitten. Es gilt, das wirtschaftlich Gewollte in die passende Vertragsform zu gießen. Für den Vertragsersteller resultieren zahlreiche Herausforderungen aus dem AGB-Recht. Vom europäischen Gesetzgeber sind in naher Zukunft weitere normative Vorgaben für die Vertragsgestaltung in einer zunehmend digitalisierten Welt zu erwarten. Wir unterstützen unsere Mandanten sowohl bei der eigenen Vertrags- und AGB-Gestaltung als auch bei der Verhandlung der vom jeweiligen Vertragspartner vorgelegten Verträge, oft auch in einem Ungleichgewicht der Interessen, bspw. wenn der Mandant als mittalständischer Softwareanbieter einem Großkonzern mit seinem Regularium an Einkaufsverträgen gegenübersteht.

Innovationen

Innovative Geschäftsideen können oft nicht über standardisierte Vertragsmuster abgebildet werden. Wirken zwei oder mehr Partner in einem Innovationsprojekt zusammen, spielt insbesondere die Rechteverteilung an entstehenden Arbeitsergebnissen eine entscheidende Rolle. Wird ein solches Projekt öffentlich gefördert, sind neben den Interessen der einzelnen Partner auch die Vorgaben des Zuwendungsgebers zu berücksichtigen. Bei der Gestaltung entsprechender Kooperationsverträge berücksichtigen wir das Gesamtbild und ermitteln dabei zunächst über entsprechende Fragen, welche rechtlichen Aspekte bei der bisherigen Planung in welcher Detailtiefe berücksichtigt wurden – und wo ggf. noch Klärungsbedarf besteht.

Datenökonomie

Vertragsklauseln zum Thema Datenverwendung kommen immer häufiger vor. In der Wahrnehmung vieler Unternehmen ruft dies häufig nur datenschutzrechtliche Assoziationen hervor. Die Thematik nimmt jedoch auch außerhalb des Datenschutzrechts an Virulenz: es geht bspw. um Daten, die beim Betrieb einer Maschine oder innerhalb einer SaaS-Software bei Gelegenheit der dort ablaufenden Prozesse anfallen – und an denen oft nicht nur der Kunde, sondern auch der Anbieter (bspw. der Softwareanbieter oder ein Anbieter von Wartungsleistungen) ein kommerzielles Interesse hat. Da ein Dateneigentum bislang nicht gesetzlich geregelt ist, empfiehlt sich die vertragliche Auseinandersetzung mit der Zuweisung von Daten als Vermögensgegenstand und der Ausgestaltung von Nutzungsrechten für alle beteiligten Marktakteure.

Datenschutz

Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist für jedes Unternehmen relevant, insbesondere im Hinblick auf Kunden- und Arbeitnehmerdaten. Spätestens seit dem Erlass der DSGVO mit kartellrechtsähnlichen Bußgeldhöhen ist die Einholung rechtlicher Beratung zum Datenschutz oft unerlässlich. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Gestaltung von Auftragsverarbeitungsverträgen und Datenschutzerklärungen sowie bei der Prüfung, welche Maßnahmen bei Datenschutzvorfällen zu ergreifen sind.

Team

CORINNA RINDFLEISCH

Hamburg

Rechtsanwältin, Of Counsel

DR. JÖRG-MICHAEL SCHEIL

Shanghai, Ho Chi Minh Stadt

Rechtsanwalt, Partner

PROF. DR. RALF IMHOF

Hamburg

Of Counsel

BASTIAN GRÄTZ

Hamburg

Rechtsanwalt, Senior Associate

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