Verschärfung des Nachweisgesetzes erhöhte Anforderung an den Mindestinhalt von Arbeitsverträgen

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.08.2022 eine Verschärfung des Nachweisgesetzes umgesetzt. Die Anforderungen für die Erstellung neuer Arbeitsverträge werden dadurch erhöht. Verstöße können künftig mit Bußgeldern bis zu € 2.000,00 geahndet werden. Nähere Infos zu diesem Thema finden Sie hier.

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