Mehr Transparenz, mehr Haftung: UWG 2026 verschärft Anforderungen an Produktangaben

m 27.09.2026 treten wesentliche Verschärfungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft. Mit der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/825 rücken insbesondere öffentliche Angaben, z. B. in Online-Shops, in den Fokus. Umweltbezogene Aussagen wie z. B „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“, „ressourcenschonend“, „CO₂-reduziert“ oder „klimaneutral“ dürfen ohne entsprechende Belege künftig nicht mehr ohne Weiteres getätigt werden. Werden entsprechende Aussagen getroffen, gelten mit der Gesetzesänderung hohe Anforderungen an die Transparenz, um die Überprüfung der getätigten Aussagen zu gewährleisten.

Ähnliche Anforderungen gelten künftig für Angaben zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Software-Updates: Aussagen wie z. B. „besonders langlebig“ oder „Update erforderlich“ müssen zutreffend und belegbar sein. Weder dürften negative Auswirkungen von Updates verschwiegen werden noch dürfen Unternehmen gesetzlich vorgeschriebene Standards als besonderes Leistungsmerkmal hervorheben.

Unternehmen sind nun gehalten, ihre Produktangaben sorgsam auf die Konformität mit der künftigen Rechtlage zu überprüfen, um mit Inkrafttreten des Gesetzes die Risiken von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen und der Verhängung von Bußgeldern von bis zu 4 % des EU-Jahresumsatzes zu minimieren.

Das Team von SNB steht Ihnen bei der praktischen Umsetzung der UWG-Reform als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

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