Es ist uns eine große Freude Ihnen mitzuteilen, dass Herr Johannes Thies unserer Kanzlei mit Wirkung zum 01.01.2025 als weiterer Partner beigetreten ist.

Die BK8 hat am 20.11.2024 ihr Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Dieses ersetzt das bisherige Positionspapier der BK6 aus dem Jahr 2009. Dieses soll hiermit fortentwickelt werden.

Die neue Fassung des chinesischen Gesellschaftsrechts hat eine Höchstfrist für die Einbringung des Stammkapitals festgelegt. In unserem Newsletter erläutern wir die Auswirkungen auf bestehende Unternehmen in China. In einigen Fällen kann eine Anpassung der Satzung erforderlich sein.

Bei Investitionsprojekten in Vietnam muss sich ein ausländischer Investor in vielen Details der Projektdurchführung stärker gegenüber den Behörden binden, als dies nach geltendem Recht in China der Fall ist.

Ein Hamburger Wahrzeichen und UNESCO Weltkulturerbe feierte jüngst seinen 100. Geburtstag.

Unser Counsel Andreas Bremer hat in der jüngsten N&R (Heft 3&4/2024) eine Urteilsanmerkung zu der Frage veröffentlicht, ob städtische Wohnungsbauunternehmen verpflichtet sind, den Ausbau des Glasfasernetzes in ihren Gebäuden auszuschreiben und welche Rechtsschutzmöglichkeiten bestehen, wenn Aufträge ohne Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens vergeben werden.

Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberschutz beim Einsatz generativer künstlicher Intelligenz sind in der chinesischen Praxis, Rechtsprechung und Literatur angekommen. Vor dem Hintergrund des geltenden chinesischen Urheberrechts stellt unser Partner Dr. Jörg-Michael Scheil in einem neuen Aufsatz, der in der kommenden Ausgabe der Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte erscheinen wird, zwei aktuelle Urteile des Pekinger Internetgerichts vor, die sich im Kern mit dem Urheberschutz bei Einsatz bildgenerierender KI einerseits, mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts beim Einsatz eines Stimmengenerators andererseits befassen.

Das vom vietnamesischen Gesundheitsministerium (MOH) herausgegebene Rundschreiben 29/2023 schreibt vor, dass ab dem 01.01.2026 vorverpackte Lebensmittel strengere Anforderungen an die Nährwertkennzeichnung erfüllen müssen, vergleichbar mit der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011.

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