Urheberschutz beim Einsatz generativer künstlicher Intelligenz – Trends der chinesischen Rechtsprechung

Fragen im Zusammenhang mit dem Urheberschutz beim Einsatz generativer künstlicher Intelligenz sind in der chinesischen Praxis, Rechtsprechung und Literatur angekommen. Vor dem Hintergrund des geltenden chinesischen Urheberrechts stellt unser Partner Dr. Jörg-Michael Scheil in einem neuen Aufsatz, der in der kommenden Ausgabe der Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte erscheinen wird, zwei aktuelle Urteile des Pekinger Internetgerichts vor, die sich im Kern mit dem Urheberschutz bei Einsatz bildgenerierender KI einerseits, mit dem Schutz des Persönlichkeitsrechts beim Einsatz eines Stimmengenerators andererseits befassen.

Das Internetgericht von Beijing entwickelt sich als wichtige Instanz der chinesischen Rechtsprechung zu urheberrechtlichen Fragen und verwandten Fragen beim Einsatz generativer KI. Das Gericht hat in einer aktuellen Entscheidung bestätigt, dass nach chinesischem Recht ein KI-System nicht Urheber eines Werkes sein kann, da das Urheberrecht nur einem Urheber zustehen kann, der eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Vereinigung ohne Rechtspersönlichkeit ist. Als Urheber kommt aber ein KI-Anwender in Betracht, wenn entsprechende Voraussetzungen erfüllt sind.

Je spezifischer die Vorgaben des Anwenders sind (z. B. durch Eingabe spezifischer Beschreibungen der Bildelemente und der Gesamtkomposition des Bildes beim Einsatz bildgenerierender AI), desto mehr zeigt das Werk den originellen Ausdruck der Ideen seines Urhebers und kann damit als Werk schutzfähig werden.

Beim Einsatz eines KI-Stimmengenetors stellte das Gericht in einer weiteren Entscheidung fest, dass eine mit Hilfe künstlicher Intelligenz synthetisierte Stimme auf der Basis realer Tonaufnahmen einer bekannten Synchronsprecherin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts dieser Sprecherin darstellt. Die von der KI generierte Stimme ist identifizierbar und damit rechtsverletzend, wenn die Allgemeinheit oder relevante Verkehrskreise sie aufgrund ihres Timbres, ihrer Intonation und ihres Aussprachestils mit der natürlichen Person in Verbindung bringt. Das chinesische Zivilgesetzbuch enthält eine eigene Vorschrift, wonach auf den Schutz der Stimme einer natürlichen Person die einschlägigen Bestimmungen zum Schutz des Rechts am eigenen Bildnis entsprechend angewandt werden.

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