Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses
Im aktuellen Heft Nr. 11/2024 der GmbH-Rundschau setzt sich unser Partner Dr. Mark-Alexander Huth mit der bislang nur wenig beachteten Vorschrift § 42a des GmbH-Gesetzes auseinander und erläutert, weshalb die dort normierte Verpflichtung des Geschäftsführers auf Vorlage des Jahresabschlusses, insbesondere auch im Kontext streitiger Gesellschafterauseinandersetzungen geeignet ist, großen Druck auf (Gesellschafter-)Geschäftsführer auszuüben.