Dr. Schulz-Gardyan veröffentlicht Aufsatz zur Vergabe von Wegenutzungsrechten nach der Entscheidung des Kammergerichts im Berliner Stromkonzessionsstreit (N&R 2021, 29)

Das Kammergericht hat durch Urteil vom 24.09.2020 (2 U 93/19 EnWG) eine gegen die Vergabe der Konzession für das Berliner Stromnetz an die städtische „Berlin Energie“ gerichtete einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin vom 07.11.2019 (16 O 259/19 Kart) bestätigt. Unser Partner Dr. Olaf Schulz-Gardyan analysiert die Entscheidung in seinem nun in der Ausgabe 01/2021 der N&R erschienen Beitrag „Die Vergabe von Wegenutzungsrechten nach der Entscheidung im Berliner Stromkonzessionsstreit“, der hier kostenfrei abrufbar ist. Er geht dabei  auf zahlreiche aktuelle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Vergabe von Wegenutzungsrechten ein. Hierzu zählt die Frage, worauf der Antrag und die Entscheidungsformel in einstweiligen Verfügungsverfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG in den verschiedenen Phasen zu richten ist. Auch die Bedeutung des Neutralitätsgebots und die Möglichkeit, eine Verletzung des Neutralitätsgebots im Rahmen des Rügeregimes des § 47 EnWG geltend zu machen, werden erörtert. Umfassend setzt sich der Aufsatz mit dem Umfang der Akteneinsicht nach § 47 Abs. 3 EnWG und der Folgen einer unzureichenden Akteneinsicht für Verfahren nach § 47 Abs. 5 EnWG auseinander. Behandelt werden schließlich Fragen zum Ausschluss eines Bewerbers und zur konkreten Bewertung der Angebote.

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