Im aktuellen Heft Nr. 11/2024 der GmbH-Rundschau setzt sich unser Partner Dr. Mark-Alexander Huth mit der bislang nur wenig beachteten Vorschrift § 42a des GmbH-Gesetzes auseinander und erläutert, weshalb die dort normierte Verpflichtung des Geschäftsführers auf Vorlage des Jahresabschlusses, insbesondere auch im Kontext streitiger Gesellschafterauseinandersetzungen geeignet ist, großen Druck auf (Gesellschafter-)Geschäftsführer auszuüben.

Wir freuen uns sehr, die diesjährige General Assembly der International Advisory Group (IAG) vom 06.06. bis 08.06.2024 in Deutschland zu veranstalten. Diese Versammlung wird mit über 110 Delegierten und Gästen die höchste Teilnehmerzahl in der 35-jährigen Geschichte der IAG erreichen.

Der Girls and Boys Day 2024 bei SNB war ein voller Erfolg! Zehn Jugendliche warfen heute einen ersten Blick in die Welt der Rechtswissenschaften.

 

Unser Partner Dr. Olaf Schulz-Gardyan und unsere Kollegin Julia Blatt-von Raczeck haben in der jüngsten N&R (Heft 2/2024) eine Urteilsanmerkung zu der Frage veröffentlicht, ob und wenn ja, wie Baukostenzuschüsse beim Anschluss von netzgekoppelten Batteriespeichern erhoben werden dürfen.

Am 02.04.2024 gestaltet unser Of Counsel Prof. Dr. Ralf Imhof für die Handelskammer Hamburg ein Webinar, zu dem Sie sich hier anmelden können.

Bis zur umfassenden Neugestaltung des Regulierungsrahmen zum Beginn der fünften Regulierungsperiode soll übergangsweise eine „Festlegung KANU 2.0“ das Abschreibungsregime für Gasnetze (Fernleitungs- und Verteilnetze) regeln. Mit ihrem hierzu am 06.03.2024 vorgestellten Eckpunktepapier („Eckpunktepapier zu den Abschreibungsmodalitäten für die Gasnetztransformation“) stellt die Große Beschlusskammer der BNetzA (im Folgenden: BNetzA) nun zwei Abschreibungsmodelle der Branche vor, von denen eines zwischen 2025 bis einschließlich 2027 verbindlich werden soll. Bis zum 28.03.2024 kann hierzu Stellung genommen werden.

Risiken und Chancen in China, Thailand und Vietnam

Viele deut­sche Un­ter­neh­men sind seit lan­ger Zeit in China tätig, be­trei­ben ei­gene Werke, be­lie­fern den lo­ka­len Markt oder ex­por­tie­ren ihre Pro­dukte von dort in alle Welt. Während sich das recht­li­che und steu­er­li­che Um­feld für deut­sche Un­ter­neh­men in China teil­weise ver­bes­sert hat, sind zu­letzt auch neue Standortrisiken und Her­aus­for­de­run­gen ent­stan­den.

SNB wurde von E.ON in das Legal Panel aufgenommen und ist nun eine von vier Kanzleien im Panel „DE Energy Law“. Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg.

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