In unserem neuesten Newsletter beleuchten wir den letzten Neuentwurf des chinesischen Gesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen. Einbeziehung der staatseigenen Unternehmen und die "Buy-Chinese Policy“ sind hierbei die wohl wichtigsten Schlüsselthemen.

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung vom 01.08.2022 eine Verschärfung des Nachweisgesetzes umgesetzt. Die Anforderungen für die Erstellung neuer Arbeitsverträge werden dadurch erhöht. Verstöße können künftig mit Bußgeldern bis zu € 2.000,00 geahndet werden.

E-Mails sind praktisch. Sie sind einfach und schnell. Bei Eingabe der korrekten Empfängeradresse ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Empfänger sie auch erhält. Bei dem E-Mail-Versand von rechtserheblichen Erklärungen gibt es jedoch zu vermeidende Tücken. Das OLG Hamm (Beschluss vom 09.03.2022 – 4 W 119/20) und der BGH (Beschluss vom 18.11.2021 – I ZR 125/21) haben die Liste an Fallstricken kürzlich noch einmal erweitert.

Am Sonntag, den 10.07.2022, hatten wir die Ehre, am Willkommensdinner der hochrangigen Wirtschaftsmission der Generaldirektion Agrar- und Ernährungswirtschaft in Vietnam teilzunehmen. Ziel dieser Mission ist es, den Vertretern der europäischen Erzeuger die Möglichkeit zu geben, nicht nur potenzielle Partner auf den lokalen Märkten, sondern auch Vertreter des Agrar- und Ernährungssektors aus der gesamten Region zu treffen, um gleichzeitig die europäischen Exporte von landwirtschaftlichen Lebensmitteln und Getränken zu erleichtern und von den positiven Ergebnissen des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Vietnam (#EVFTA) zu profitieren.

Deutsche und europäische Unternehmen, die sich in China engagieren, brauchen eine neue Strategie für ihre Investitionen in diesem wichtigen Markt. Dies ergibt sich aus den politischen und rechtlichen Entwicklungen der letzten Zeit. Gerade diejenigen Mittelständler, die schon lange in China aktiv sind, müssen neu über die Ausrichtung ihres zukünftigen Engagements nachdenken.

In unserer Analyse des Urteils des EUGH vom 21.12.2021 (Az. C-124/20) untersuchen wir das Verhältnis der vorgesehenen Verhältnismäßigkeitsprüfung zum Genehmigungsverfahren nach Art. 5 Abs. 2 der EU Blocking-VO bei Sekundärsanktionen.

Das deutsche Gesellschaftsrecht wird (endlich) digital. In Umsetzung der EU-Digitalisierungsrichtlinie vom 20.06.2019 (RL (EU) 2019/1151 - zur Änderung der RL (EU) 2017/1132 – Abl. L 186 v. 11.07.2019) hat der deutsche Gesetzgeber zunächst das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie beschlossen (DiRUG v. 05.07.2021, BGBl. I S. 3338) und – noch vor dessen Inkrafttreten –am 13.04.2021 einen Regierungsentwurf zur Änderung des DiRUG auf den Weg gebracht (RegE).

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